Na vrh To top Na vrh Oben началу In cima

Häufig gestellte Fragen

Wie kaufe oder verkaufe ich eine immobilie auf angenehme und sichere weise?

Wir raten Ihnen auf jeden Fall, dass Sie sich für dieses Anliegen an eine professionelles Immobilienbüro mit der erforderlichen Lizenz, wie Kvarner Immobilien GmbH, wenden. Auf diese Weise meiden Sie potenzielle Schwierigkeiten und erledigen den Immobilienkauf- oder Verkauf auf sichere Weise und zu Ihrer Zufriedenheit.

Wie vermeide ich potenzielle probleme beim immobilienkauf?

Vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages werden die Rechtsverhältnisse an der Immobilie geprüft. Der Verkäufer muss unbedingt einen Grundbuchauszug vorlegen als Beweis, dass es sich um sein Eigentum ohne etwaige Belastungen handelt. Zudem müssen die Baugenehmigungsurkunde, Nutzungsbewilligung und Eigentumsurkunde vorgelegt werden.

Welche unterlagen muss der käufer beim immobilienkauf in Kroatien vorlegen?

Beim Immobilienkauf in Kroatien muss der Käufer einen Nachweis der kroatischen Staatsbürgerschaft vorlegen und zwar den Personalausweis oder den Reisepass oder den Staatsangehörigkeitsausweis (domovnica) im Original oder eine vom Notar beglaubigte Kopie. Zudem muss eine Bescheinigung der persönlichen Identifikationsnummer (OIB) vorgelegt werden. Das gleiche Prinzip gilt für Ausländer – es muss ein Nachweis der jeweiligen Staatsbürgerschaft und eine Bestätigung der in Kroatien erteilten persönlichen Identifikationsnummer (OIB) vorgelegt werden.

Können ausländer immobilien in der Republik Kroatien kaufen?

Ja, EU-Ausländer können Immobilien ohne Begrenzungen kaufen, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutzflächen. Bürger aller anderen Länder können Immobilien nur mit Zustimmung des Justizministeriums kaufen. Diese Zustimmung können nur Bürger derjenigen Länder erhalten, mit denen die Republik Kroatien Reziprozitätsverträge unterschieben hat; nur im Ausnahmefall auch Bürger anderer Länder. Ausländer, die in Kroatien eine Firma haben, können Immobilien ohne Begrenzungen kaufen. Die Prozedur der Erlangung des Eigentumsrechts für ausländische Privatpersonen oder juristische Personen in der Republik Kroatien sieht folgendermaßen aus: wenn sich Ausländer zum Kauf einer Immobilien in Kroatien entscheiden, vereinbaren sie mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag. Die Unterschrift des Verkäufers auf dem Vertrag muss von einem Notar beglaubigt werden. Der Käufer muss schriftlich die Eintragung ins Grundbuch beantragen. Dem Antrag müssen außer dem oben genannten Kaufvertrag (oder der Schenkungsurkunde oder dem Erb- und Pflegevertrag u.Ä.) im Original oder als beglaubigte Kopie folgende Unterlagen beigefügt werden: eine Bestätigung (nicht älter als sechs Monate) der lokalen für Urbanistik und Raumplanung zuständigen Verwaltungsabteilung (Gespanschaftsbüro), dass sich die Immobilie innerhalb der gesetzlich festgelegten Bauzone befindet; ein Nachweis der Staatsbürgerschaft des Käufers (beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises) oder eine Bestätigung des Statuses einer juristischen Person (Auszug aus dem Gerichtsregister), die von einem beeidigten Dolmetscher ins Kroatische übersetzt wurde, falls es sich um eine ausländische juristische Person handelt – sollte ein kroatischer Staatsbürger als Bevollmächtigter handeln, dann muss die Vollmacht im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden; eine Bestätigung der persönlichen Identifikationsnummer (OIB) und eine Bestätigung, dass die für eine Grundbucheintragung erfoderlichen Gerichtsgebühren bezahlt wurden. 
Ausländer, die in der Republik Kroatien ein Unternehmen haben, können Immobilien ohne Begrenzungen kaufen, aber natürlich nur im Namen der Firma.
Falls Sie kein Unternehmen in Kroatien haben, können wir Ihnen dabei helfen, binnen fünfzehn Tagen eine Firma zu eröffnen.

Wie hoch ist die steuer beim immobilienkauf in der Republik Kroatien?

In der Republik Kroatien wird eine Grunderwerbsteuer von 4% auf alle Immobilien erhoben. Laut Gesetz wird sie vom Käufer gezahlt.

Innerhalb welcher frist muss die steuer beim immobilienkauf gezahlt werden?

Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Käufer beim zuständigen Steueramt eine Steuererklärung innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages einreichen.
Nachdem der Käufer die Erklärung des Steueramtes erhält, muss er innerhalb von fünfzehn Tagen die entsprechenden Steuern zahlen, ansonsten fallen Verzugszinsen an.

Wie wird der wasser- und stromanschluss in den lokalen kommunalgesellschaften vom verkäufer auf den käufer übertragen?

Durch das Vorlegen einer Kopie des Kaufvertrages in Anwesenheit des Käufers.
Copyright © 2024. Kvarner Imobilije, Alle Rechte vorbehalten
Diese Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien, einschließlich der Personalisierung von Werbung und Inhalten, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich mit allen Cookies einverstanden.